Arbeitnehmer

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 1: Prüfen Sie Ihre Krankenversicherung. Die unterschiedlichen Krankenkassensätze machen unter dem Strich im Jahr erhebliche Beträge aus.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 2: Steuererklärung rechtzeitig einreichen. Der Anspruch auf Rückerstattung von Einkommensteuer kann verloren gehen, wenn der Antrag erst nach über 2 Jahren beim Finanzamt eingeht. Mit dem 31. 12. 2007 droht also der Verfall der Einkommensteuererstattung für 2005.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 3: Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln – sog. Job-Ticket – sind ab dem 1. 1. 2007 steuer- und sozialversicherungspflichtig. Erst ab dem 21. Fahrtkilometer gilt das bisherige Recht fort. Diese Regelung stufen wir als verfassungsrechtlich bedenklich ein. Wir empfehlen, dass Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid 2007 einlegen. Unter Umständen lohnt sich auch ein Umzug in unmittelbare räumliche Nähe zum Arbeitsplatz. Ob und inwieweit Umzugskosten nach neuem Recht noch steuerlich absetzbar sind, ist im Hinblick auf das neu eingeführte „Werkstorprinzip“ fraglich geworden.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 4: Für Werbungskosten, Verluste aus Vermietung bzw. außergew. Belastungen kann – und sollte – man sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Dann erhält man schon im laufenden Jahr ein höheres Nettogehalt.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 5: Kinderbetreuungskosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Kindergarten, Tagesmutter oä. zahlt, sind – wie bisher – in vollem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei! So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialversicherung sparen. Zahlt der Arbeitnehmer hingegen die Kinderbetreuungskosten, dann muss dies aus dem Nettoeinkommen erfolgen, außerdem können nur 2/3, max. 4.000 EUR je Kind und Jahr, abgesetzt werden. Schließlich sind strenge Formvorschriften zu beachten: Schriftlicher Vertrag, keine Anerkennung der Kosten bei Barzahlung.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 6: Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur privaten Mitbenutzung überlassen, dann muss dieser monatlich nur mit 1% des (fiktiven) Bruttolistenpreises lohnversteuert und der Sozialversicherung unterworfen werden. Hinzu kommt eine Pauschale für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dafür können aber sämtliche Kosten des PKW einschließlich Betriebsstoffe, Reparaturen, Steuer und Versicherung über die Firma gezahlt werden. Unter dem Strich führt das zu erheblichen Steuerersparnissen. Alternativ kann die Abrechnung nach Fahrtenbuch gewählt werden.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 7: Das Alterseinkünftegesetz ermöglicht Arbeitnehmern den Aufbau einer Zusatzversorgung aus unversteuertem Einkommen. Das Einkommen muss auch nicht der Sozialversicherung unterworfen werden. Erst die späteren Rentenzahlungen sind in diesem Fall als sonstiges Einkommen zu versteuern, die Sozialversicherung wird aber auf Dauer eingespart. Begünstigt sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 5.250 EUR monatlich).

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 8: Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass sind weiterhin fast unbeschränkt abzugsfähig. Das gilt für die Mietaufwendungen und die Nebenkosten, Kosten der Ausstattung, sowie Familienheimfahrten. Hier gilt keine 20-Kilometer-Grenze.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 9: Nach § 3b sind etliche Überstunden -und Nachtarbeitszuschläge – bis zu einem Grundlohn von max. 25 EUR / Std. – in vollem Umfang steuerfrei. Wichtig für den Arbeitgeber ist allerdings, dass die Grundlohnberechnung zutreffend erfolgt. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Tipp für Arbeitnehmer Nr. 10: Steuerfreie Extras: Warengutscheine bis zu einem Wert von 44 EUR/Monat z. B. für Benzin, Sportstudio ua sind steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt möglich. Steuerbegünstigt sind auch die Übernahme privater Handy-Rechnungen sowie des privaten Internet-Zuganges durch den Arbeitgeber.