Kapitalanleger

1. Bankgeheimnis ade: Früher war alles anders. Heute gibt es faktisch kein Bankgeheimnis mehr. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass man beim Finanzamt genaue darüber informiert ist, bei welcher Bank Sie welche Konten und Depots führen und dass es sogar die Kontenbewegungen in Erfahrung bringen kann. Für in Deutschland geführte Depots ist das längst Realität, doch auch international gibt es mehr und mehr Staaten, die dem Ansässigkeitsstaat über bezogene Dividenden und Zinsen eines Deutschen ungefragt Auskünfte erteilen (zB Kanada, USA, viele europäische Staaten). Wer Kapitaleinkünfte in der Vergangenheit nicht angegeben hat, kann diese straffrei nachträglich deklarieren, wenn dies erfolgt, bevor das Finanzamt ein Strafverfahren eingeleitet bzw. über die Höhe der Beträge Kenntnis erlangt hat und die nachzuzahlenden Steuern – samt Zinsen -auch tatsächlich nachentrichtet werden.

2. Zuviel gezahlte Zinsabschlagsteuern erstattet verlangen: Wer seine Zinseinkünfte nicht deklariert hatte, nach Verrechnung mit Abschlagsteuern jedoch eine Erstattung erhalten würde, kann diese trotz rechtskräftiger Steuerbescheide noch im Nachhinein verlangen. Nach einer Entscheidung des FG München läuft nämlich in einem solchen Fall nicht einmal die 10-jährige Festsetzungsverjährung.

3. Depots auf Kinder übertragen: Haben die Kinder kein eigenes Einkommen, dann sind Zins- und Kapitalerträge in Höhe von bis zu 7.000 EUR / Jahr nach geltendem Recht steuerfrei. Achtung: Schenkungsfreibeträge und Kindergeldvoraussetzungen beachten! Hier ist steuerliche Beratung erforderlich!

4. Rendite nach Steuern entscheidend: Welche Kapitalanlage die höhere Rendite bringt, entscheidet sich unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Wer dem Höchststeuersatz von 44,3% (=42% plus Solidarzuschlag) unterliegt, muss anders rechnen, als derjenige, der zB über einen hohen Verlustvortrag verfügt. Alle großen Fondsgesellschaften haben entsprechende Produkte für Anleger im Spitzensteuerbereich heraus gebracht, die über eine vergleichsweise hohe Rendite nach Steuern verfügen.

5. Nie auf Kredit spekulieren: Aktienengagements auf Kredit sollte man vermeiden. Die Bank beleiht ein Aktiendepot nur mit etwa 40% des aktuellen Wertes. Sinkend die Kurse, so kann es bei einem kreditfinanzierten Engagement häufig zu einer Zwangsauflösung des Depots zu extrem ungünstigen Konditionen kommen.

6. Bausparen als Alternative: Ein Bausparvertrag kann eine interessante Alternative zur herkömmlichen Geldanlage sein. Gerade jetzt, wo der Sparerfreibetrag auf 750 EUR gesunken ist. Zwar erhält man in der Ansparphase nur einen geringen Sparzins, auf der anderen Seite kommt man zu Top-Konditionen an günstiges Baugeld.

7. Verluste binnen Jahresfrist realisieren! Kursverluste bei Aktienengagements sollten kurzfristig realisiert werden. Wer konsequent so vorgeht, kann faktisch steuerfrei spekulieren: Erfolgreiche Engagements werden nach Möglichkeit über die Jahresfrist hinweg gehalten, evtl. durch entsprechende Put-Optionsscheine gegen einen Kursrutsch nach unten abgesichert, während ungünstige Engagements kurzfristig aufgelöst werden. Mit der Zeit ergibt sich so zwangsläufig ein Überhang an verlustreichen Veräußerungsgeschäften, die mit den wenigen steuerpflichtigen positiven Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

8. Quellensteuer rechtzeitig zurückholen: Wer bei ausländischen Banken Kapital angelegt hat, kann sich die einbehaltene Quellensteuer dort auf Antrag zurückholen. Der Antrag muss jedoch rechtzeitig gestellt werden. Oft sehen die ausländischen Rechtsvorschriften eine Verjährung schon nach 2-3 Jahren vor!

9. Kurswertsteigerungen künftig steuerpflichtig? Bislang waren – vereinfacht gesagt – nur Zinsen und Dividenden zu versteuern. Kurswertsteigerungen bei Aktien und Rentenpapieren waren steuerfrei, wenn die Papiere mindestens 1 Jahr gehalten wurden. Es ist denkbar, dass mit der Unternehmenssteuerreform am 1. 1. 2009 sämtliche Kurswertsteigerungen einer pauschalen Abgeltungssteuer unterworfen werden. Da dies für am 1. 1. 2009 noch nicht realisierte Gewinne rückwirkend gelten könnte, wird ein Anleger bereits heute seine Wertpapier-Engagements mit Weitblick angehen müssen. Einzelheiten hierzu stehen jedoch noch nicht fest, wir gehen daher im folgenden von der aktuellen Situation aus.

10. Immobilieninvestitionen im Ausland: Immobilieninvestitionen im Ausland können eine interessante Alternative für Anleger zur Anlage am Kapitalmarkt darstellen, sofern sie in einem Land erfolgen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Der Anleger ist zwar im Ausland beschränkt steuerpflichtig, er profitiert aber dort von vergleichsweise günstigen Steuersätzen. In Deutschland ist das gesamte Engagement steuerfrei, es hat lediglich auf den in Deutschland angewandeten Steuersatz (sogenannter Progressionsvorbehalt).