Schenker

Steuerberater-Tipp Nr. 1: In Etappen schenken: Die bestehenden Freibeträge von 205.000 EUR für Kinder können alle 10 Jahre voll ausgenutzt werden.

Steuerberater-Tipp Nr. 2: In Deutschland belegene Wohnimmobilien werden derzeit noch höchstens mit dem 12,5-fachen des Jahresmietertrages bewertet, mindestens jedoch mit 80% des Grundstückswertes. Das Verschenken einer Immoblie ist daher in aller Regel günstiger als das Verschenken eines gleich hohen Bargeldbetrages. Bis zur erwarteten Gesetzesänderung bestehen noch Handlungsmöglichkeiten.

Steuerberater-Tipp Nr. 3: Ist eine Geldschenkung beabsichtigt, die zum Erwerb einer ganz bestimmten Immobilie dienen soll, dann wird ausnahmsweise die Geldschenkung wie eine Immobilienschenkung bewertet.

Steuerberater-Tipp Nr. 4: Große Vorteile bringt die lebzeitige Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt. Wertsteigerungen, die zwischen dem Übertragungsstichtag und dem Todesfall eintreten, müssen nicht versteuert werden. Zudem lassen sich bei vorzeitiger Zahlung der Schenkungssteuer erhebliche Steuerersparnisse erreichen.

Steuerberater-Tipp Nr. 5: Der Schenker haftet gemeinsam mit dem Beschenkten für die Schenkungssteuer! Ist vom Beschenkten nichts mehr zu holen, wendet sich das Finanzamt unweigerlich an den Schenker. Dies sollte bei Schenkungen berücksichtigt werden.

Steuerberater-Tipp Nr. 6: Es wird Schenkungssteuer eingespart, wenn an Stelle des Beschenkten der Schenker die Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlt.

Steuerberater-Tipp Nr. 7: Schulden auf geschenkte Immobilien können nicht – wie im Erbfall – mit dem steuerlichen Ertragswert bewertet werden. Sie werden nur in dem Maße (anteilig) berücksichtigt, wie sie den Verkehrswert mindern.

Steuerberater-Tipp Nr. 8: Wird eine Lebensversicherung verschenkt, dann wird sie steuerlich nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit dem Rückkaufswert bewertet.

Steuerberater-Tipp Nr. 9: Schenkungen unter Lebensgefährten sind außerordentlich kostspielig, da der Lebenspartner in die ungünstigste Steuerklasse fällt. Bei größeren Vermögen lohnt es sich, über eine Eheschließung (natürlich mit Ehevertrag) nachzudenken.

Steuerberater-Tipp Nr. 10: Eine Stiftungsgründung kann bei größeren Vermögen eine interessante Alternative zu einer Schenkung sein.